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Doppelte HaushaltsführungVerlegung des Hauptwohnsitzes bei berufstätigen Ehegatten

Abo-Inhalt06.03.20094 Min. Lesedauer

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch anerkannt werden, wenn ein Paar heiratet und die Eheleute vor wie nach ihrer Heirat an verschiedenen Orten wohnen und dort arbeiten. Wird nach der Heirat eine der Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung erklärt oder an einem anderen Ort eine gemeinsame Familienwohnung eröffnet, kann die doppelte Haushaltsführung zeitlich unbeschränkt geltend gemacht werden.

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch anerkannt werden, wenn ein Paar heiratet und die Eheleute vor wie nach ihrer Heirat an verschiedenen Orten wohnen und dort arbeiten. Wird nach der Heirat eine der Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung erklärt oder an einem anderen Ort (zum Beispiel zwischen ihren Arbeitsorten) eine gemeinsame Familienwohnung eröffnet, kann die doppelte Haushaltsführung zeitlich unbeschränkt geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn das Ehepaar nach der Heirat zunächst die Wohnung des einen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt hat und nach einigen Jahren die Wohnung am Arbeitsort des anderen Ehegatten zur Familienwohnung geworden ist, weil sich der Mittelpunkt der gemeinsamen Lebens­interessen dorthin verlagert hat. Im Urteilsfall vor dem BFH hatte jeder Ehegatte vor der Heirat jeweils eine Wohnung an seinem Arbeitsort. Nach der Heirat machte zunächst der Mann zwei Jahre lang eine doppelte Haushaltsführung geltend. Offenbar war die Wohnung der Frau damals die Familienwohnung der Ehegatten. Später machte die Frau die doppelte Haushaltsführung geltend. Sie gab an, dass nunmehr die Wohnung am Arbeitsort des Mannes die Familienwohnung sei. Somit durfte zwar der Mann keine doppelte Haushaltsführung mehr geltend machen, dafür aber die Frau. (Urteil vom 30.10.2008, Az: VI R 10/07)(Abruf-Nr. 090368090368)

AUSGABE: LGP 3/2009, S. 37 · ID: 125259

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