Prozessrecht
Vorsicht bei Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung
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VerzugVerzinsung bei gesetzlichem Verzugseintritt
| Vereinbaren die Parteien in einem notariellen Kaufvertrag über ein mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, dass bei Nichtzahlung innerhalb einer festgelegten Frist ohne Mahnung Verzug eintritt, kann der Käufer dem Zinsanspruch des Verkäufers nach § 288 Abs. 1 BGB nicht mindernd entgegenhalten, dass dem Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages die Mieterträge bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zustehen. |
Das OLG Hamm (5.7.24, 22 U 53/24, Abruf-Nr. 244898) stellt bei seiner beurteilung auf § 288 ZPO ab. Hiernach ist der Anspruch auf Verzugszinsen unabhängig von dem Nachweis eines tatsächlichen Schadens. Der Verzugszins sei – so das OLG – dem Grunde und der Höhe nach als objektiver Mindestschaden gesetzlich festgelegt, sodass dem Schuldner der Beweis abgeschnitten wird, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Parteien können Abweichendes vereinbaren Merke | Den Parteien steht es im Rahmen der Privatautonomie frei, Abweichendes zu vereinbaren. So kann eine Regelung in den Vertrag aufgenommen werden, dass auf einen potenziellen Zinsschaden die dem Verkäufer weiter zufließenden Mieteinnahmen, abzüglich der weiter zu entrichtenden Belastungen anzurechnen sind. |
AUSGABE: FMP 12/2024, S. 200 · ID: 50225601