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InsolvenzTreuwidriges Verhalten des Verwalters bei Verjährungseinrede

Abo-Inhalt04.12.20241 Min. Lesedauer

| Der Lauf der Verjährung nach § 214 BGB wird durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht unterbrochen bzw. gehemmt (BGH MDR 18, 626). |

Die Berufung auf den zwischenzeitlichen Eintritt der Verjährung kann nach § 242 BGB aber aus Sicht des LAG Hamm (15.11.23, 2 Sa 861/23, Abruf-Nr. 243583) treuwidrig sein und steht so der Durchsetzung eines streitgegenständlichen Anspruchs nicht entgegen. Der Insolvenzverwalter hatte im konkreten Fall Ansprüche eines Arbeitnehmers von knapp 12.000 EUR errechnet, diese zur Tabelle angenommen, aber mitgeteilt, dass er mangels Masse nicht zahlen könne. Als der Masse dann doch noch Gelder zugeflossen sind, hat er sich auf die Verjährung berufen. Aufgrund der Mitteilungen an den Arbeitnehmer habe der Insolvenzverwalter die Forderung nicht bestritten, sodass dieser auch nicht hätte klagen können. Er habe so ein schutzwürdiges Vertrauen ausgelöst.

Merke | Während des andauernden Insolvenzverfahrens erscheint es dem Grundsatz des sichersten Wegs folgend angeraten, eine verjährungsverlängernde Vereinbarung bis zum Ende des Insolvenzverfahrens zu schließen, längstens für 30 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 202 Abs. 2 BGB).

AUSGABE: FMP 12/2024, S. 200 · ID: 50225602

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