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KreditrechtIst die Provision laufzeitabhängig oder nicht?

Abo-Inhalt04.12.20241 Min. Lesedauer

| Wer einen Immobilienkredit nur gegen eine Provision gewährt, muss eindeutig angeben, ob die Provision von der Laufzeit des Kredits abhängig ist oder nicht. Fehlt diese Angabe, ist von der Abhängigkeit von der Laufzeit auszugehen. |

Diese Sichtweise des EuGH (17.10.24, C-76/22, Abruf-Nr. 244902) kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Kreditnehmerin hatte für die Gewährung des Kredits eine Provision zu zahlen. Weit vor dem Ablauf der gewährten Laufzeit zahlte sie den Kredit dann allerdings zurück. Zugleich verlangte sie nun anteilig die Provision zurück. Zu Recht, wie der EuGH annahm.

Der EuGH: In der fehlenden Belehrung über den Umstand der Unabhängigkeit der Provision von der Laufzeit liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls eines Verbrauchers.

Merke | Wie der Rückzahlungsanspruch zu berechnen ist, hat der EuGH allerdings nicht vorgegeben. Aus den Vorschriften der hier anwendbaren Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (RL 2014/17/EU) ergebe sich keine spezifische Berechnungsmethode, mit der sich der Betrag der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bestimmen lasse.
Am naheliegendsten wird eine lineare Ermäßigung nach dem Verhältnis der zeitlichen Inanspruchnahme des Kredits im Verhältnis zur vereinbarten und vorgesehenen regulären Laufzeit sein.

AUSGABE: FMP 12/2024, S. 203 · ID: 50225607

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