Fluggastrechte
Was ist die maßgebliche Abflugzeit?
Bei Flugverbindungen ist bei Prüfung des Zeitkorridors des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) iii) der Fluggastrechte-VO auf die planmäßige Abflugzeit am Ausgangs-Flughafen, nicht auf die am Umsteige-Flughafen abzustellen.