Verjährung
Unerlaubt und unlauter: Welche Verjährungsfrist gilt?
FMP
Leseprobe
Seite 163
28.09.2024
2008 Min. Lesedauer
Ist ein Verhalten sowohl als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung als auch als unlautere geschäftliche Handlung i. S. d. UWG anzusehen, gelten für Ansprüche auf der Grundlage von § 826 BGB die Verjährungsregelungen des BGB, ...