Sozialrecht
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ErbrechtErbschleicherei: So nehmen Sie den Erbschleicher ins Visier
| In der Praxis kochen die Emotionen hoch, wenn Erbschleicher erfolgreich waren. In Teil 1 der Beitragsreihe haben wir daher betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen aufgezeigt, um Erbschleicherei zu verhindern. Teil 2 informiert Sie über entsprechende lebzeitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen. Teil 3 befasst sich mit flankierenden Möglichkeiten, um einer Erbschleicherei vorzubeugen. Teil 4 erläutert prozessuale Wege gegen den Erbschleicher. Teil 5 gibt Tipps, wie Sie gegen den Erbschleicher persönlich vorgehen können: |
1. Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf.
Beispiele für Straftatbestände |
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Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
- Vorteil: Der Staat greift ein und eine strafrechtliche Verurteilung bietet die größte Sanktionsmöglichkeit gegenüber dem Erbschleicher und verschafft bei zivilrechtlichen Schritten erhebliche Vorteile.Staat greift ein
- Nachteil: Bei selbst vordergründig „eindeutiger“ Strafbarkeit scheuen sich Ermittlungsbehörden davor, ausreichend vorzugehen. Sie verlagern den Streit zurück auf die zivilrechtliche Ebene oder stellen aufgrund der Komplexität oder problematischen Beweislage das Strafverfahren ein. Der Erbschleicher ist gewarnt und kann die Verfahrenseinstellung als Argument für sich nutzen (Stichwort „Persilschein“).Mangelnde Straf-verfolgung kann „Persilschein“ für Erbschleicher sein
2. Angriff auf die Person des Erbschleichers
Auch Erbschleicher bieten Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, diese dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird, z. B. wenn ein Insolvenzverfahren läuft oder gegen ihn vollstreckt wird. Es kann z. B. ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen entstehen. Der Erbschleicher kann als Vorsorgebevollmächtigter ungeeignet sein. Dem Erbschleicher ist die Geltendmachung von Ansprüchen verwehrt. Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
- Vorteil: Die Maßnahme kann weitreichende Konsequenzen haben und den Erbschleicher in eine passive Rolle drängen. Im Einzelfall gelingt es der Familie, das Opfer zu informieren, das sich vom Erbschleicher abwendet.
- Nachteil: Für Außenstehende ist es schwierig, Informationen in diesem Bereich zu erheben. In der Gesamtschau handelt es sich um eng begrenzte Sonderfälle, bei denen sich diese Möglichkeit ergibt.
3. Anzeige einer Steuerhinterziehung
Bei lebzeitigen Schenkungen an den Erbschleicher versucht er in bestimmten Fällen, einer Schenkungsteuer durch ein fingiertes Darlehen, eine nicht deklarierte Bargeldschenkung oder dem Kauf von werthaltigen Vermögensgegenständen durch das Opfer aber auf den Namen des Erbschleichers zu entgehen. In diesen Konstellationen kann eine entsprechende Anzeige zu einer behördlichen Ermittlung führen und den Erbschleicher unter Druck setzen. Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
- Vorteil: Der Erbschleicher wird ggf. strafrechtlich verfolgt, jedenfalls aber finanziell belastet und der Vorgang behördlich dokumentiert.
- Nachteil: Der Vorwurf der Steuerhinterziehung trifft Erbschleicher und schenkendes Opfer gleichermaßen, da beide Steuerschuldner der Schenkungssteuer sind (§§ 2, 20 ErbStG). Die Familie schädigt auch das Opfer und verschlechtert hierdurch die Beziehung zu dem Opfer.
- Böh, Erbschleicherei durch betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen vermeiden, FK 24, 125 ff.
- derselbe, Erbschleicherei durch lebzeitige Maßnahmen vermeiden, FK 24, 143 f.
- derselbe, Erbschleicherei durch flankierende Maßnahmen vermeiden, FK 24, 178 ff.
- Böh, Erbschleicherei: Diese prozessualen Wege gibt es, FK 24, 195 ff.
AUSGABE: FK 12/2024, S. 215 · ID: 50029661