Kinderreisepass
Einreise: Reisende sind nach Vertragsschluss in der Pflicht
Ein Reiseveranstalter muss nicht darüber informieren, dass sich die Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss geändert haben (AG München 27.2.24, 223 C 19445/23, Abruf-Nr. 243596).