Sozialrecht
Vertrauen ist gut, Widerruf der Vollmacht ist besser!
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haftet (27.2.24, L 11 AS 330/22, Abruf-Nr. 240811).