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KardiologieWie ist die Rekanalisation von Koronararterien mittels „Shockwave-Methode“ abzurechnen?
21.02.20232808 Min. Lesedauer
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| Frage: „Mit welcher GOÄ-Ziffer kann ich die Rekanalisation von Koronararterien mittels Shockwave-Methode abrechnen?“ |
Antwort: Die Rekanalisation von Koronararterien nach der Shockwave-Methode (transluminale Lithotripsie) ist nach Nr. 5348 GOÄ berechnungsfähig! Die Leistungslegende beschreibt keine besondere Methode, sondern lediglich die transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien. Daher erübrigt sich bei der Shockwave-Methode eine Analogbewertung.
Praxistipp | Wird mehr als eine Koronararterie behandelt, kann zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 5349 GOÄ abgerechnet werden. |
AUSGABE: CB 4/2023, S. 1 · ID: 49190298
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