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CBChefärzteBrief

KardiologieWie ist die Rekanalisation von Koronararterien mittels „Shockwave-Methode“ abzurechnen?

21.02.20232808 Min. Lesedauer

| Frage: „Mit welcher GOÄ-Ziffer kann ich die Rekanalisation von Koronararterien mittels Shockwave-Methode abrechnen?“ |

Antwort: Die Rekanalisation von Koronararterien nach der Shockwave-Methode (transluminale Lithotripsie) ist nach Nr. 5348 GOÄ berechnungsfähig! Die Leistungslegende beschreibt keine besondere Methode, sondern lediglich die transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien. Daher erübrigt sich bei der Shockwave-Methode eine Analogbewertung.

Praxistipp | Wird mehr als eine Koronararterie behandelt, kann zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 5349 GOÄ abgerechnet werden.

AUSGABE: CB 4/2023, S. 1 · ID: 49190298

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