Arbeitsrecht
Freizeit bleibt Freizeit: Mitarbeiter hat außerhalb der Arbeitszeit keine Holschuld bei kurzfristiger Dienstplanänderung
Beschäftigte von Krankenhäusern brauchen sich außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht über kurzfristige Änderungen im Dienstplan zu informieren. Ein Notfallsanitäter hatte vor Gericht mit seiner Klage Erfolg (Landesarbeitsgericht [LAG] ...