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PrüfungsanordnungBMF veröffentlicht Merkblatt zur Transaktionsmatrix

Leseprobe13.06.20251 Min. Lesedauer
Bei Prüfungsanordnungen mit Datum ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentation und die neue Transaktionsmatrix ohne Aufforderung binnen 30 Tagen ans Finanzamt übermitteln. Wie genau diese Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO aufgebaut sein soll, darüber konnte bislang nur spekuliert werden. Das BMF hat nun jedoch ein Merkblatt zur Transaktionsmatrix veröffentlicht.

In der Transaktionsmatrix ist die vertragliche Grundlage (= Benennung der Vertragsunterlage) ein Bestandteil. Das BMF weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag der Transaktionsmatrix nicht beigefügt werden muss.

Handelt es sich bei der Außenprüfung des Finanzamts um eine Prüfung, bei der keine ertragsteuerlichen Auslandssachverhalte geprüft werden (z. B. Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung oder Prüfung der Versicherungsteuer), dann ist die Verrechnungspreisdokumentation mit der neuen Transaktionsmatrix nur dann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen, wenn das Finanzamt diese explizit anfordert.

Praxistipp | In Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 2.4.2025 findet sich ein Muster für den tabellarischen Aufbau einer Transaktionsmatrix mit deren notwendigen Inhalten.
Fundstelle
  • BMF 2.4.25, IV B 3 – S 0225/00019/004/009, iww.de/astw, Abruf-Nr. 247745

AUSGABE: AStW 7/2025, S. 511 · ID: 50446964

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