§ 4 EStG
Typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 %
Beachten Sie Das FG hat die Revision im Hinblick auf das beim BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes anhängige Verfahren IV R 2/23 zugelassen, die beim BFH unter dem Az. VIII R 3/24 anhängig ist.