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VergütungMindestvergütung für Azubis – neue Werte für 2025

Leseprobe06.12.20241134 Min. Lesedauer

Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 1.1.2025.

Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung

  • im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 EUR,
  • im zweiten Jahr 805 EUR,
  • im dritten Jahr 921 EUR und
  • im vierten Jahr 955 EUR.
Fundstelle
  • Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025), iww.de/astw, Abruf-Nr. 244698

AUSGABE: AStW 1/2025, S. 42 · ID: 50252772

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