Statt Klarheit herrschen Verwirrungen und Irritationen
Kritik an den Neuregelungen der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Die Neuregelung ist derzeit auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 erbracht werden. Sie ist damit von den Bildungsträgern bereits anzuwenden, bevor das BMF sich abschließend dazu positioniert hat.