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Kaufvertrag/WiderrufKfz-Mechatroniker bucht Online-Coaching-Vertrag zur Selbstständigkeit: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht kann bestehen

Abo-Inhalt17.10.20243068 Min. Lesedauer

| Wer einen Online-Coaching-Vertrag zur Selbstständigkeit bucht, sich aber noch nicht zur Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit entschlossen hat, ist als Verbraucher anzusehen. Folglich besteht ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, so das LG Landshut im Fall eines Kfz-Mechatronikers. |

Der Kfz-Mechatroniker schloss online einen Coaching-Vertrag zum Thema „Digitaler Vertrieb – Einkommen auf Autopilot” ab. Der Vertrag enthielt eine Klausel, die den Verzicht auf das Widerrufsrecht bestätigte. Als erste Zahlung überwies der Kfz-Mechatroniker rund 2.000 Euro, widerrief den Vertrag dann aber und verlangte sein Geld zurück. Dies lehnte der Coaching-Anbieter ab, weil dem Kfz-Meachtroniker kein Widerrufsrecht zustünde, da er den Coachingvertrag zur Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit gebucht habe und damit Unternehmer und kein Verbraucher sei. Das LG Landshut gab dem Kfz-Mechatroniker Recht. Er sei als Verbraucher aktiv geworden, sodass er die Rückabwicklung des Vertrags verlangen könne. Entscheidend sei, dass er sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht sicher war, ob er tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollte. Er konnte diese noch nicht anstreben, weil er den dafür erforderlichen Meisterbrief noch nicht vorweisen konnte. Deshalb sei er nicht als Existenzgründer einzustufen.

Im Übrigen sei die Verzichtsklausel aus formalen Gründen unwirksam. Die Widerrufsfrist habe noch nicht einmal zu laufen begonnen, weil der Coaching-Anbieter den Kfz-Mechatroniker nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hätte (LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024, Az. 54 O 305/24, Abruf-Nr. 244233).

AUSGABE: ASR 11/2024, S. 1 · ID: 50199889

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