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ReparaturkostenKeine Aufschlüsselung der Lackierungskosten: AG Ahaus entkräftet Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung
| Manche Werkstatt weist die Lackierungskosten in der Reparaturrechnung als Gesamtbetrag aus. Regelmäßig kommt dann der Einwand des Versicherers, die Abrechnung ohne Aufschlüsselung der einzelnen abgerechneten Positionen führe zu einer fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung. Mit einem solchen Einwand hat sich das AG Ahaus auseinandergesetzt. |
Das AG hat entschieden: Für eine Aufschlüsselung der Lackierungskosten besteht kein Bedürfnis, wenn diese bereits aus dem Schadengutachten detailliert ersichtlich sind (AG Ahaus, Urteil vom 18.09.2024, Az. 15 C 78/24, Abruf-Nr. 244377, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Reckels, Gronau).
Praxistipp | Der Geschädigte muss nach der Rechtsprechung des BGH die Reparaturrechnung grob auf Plausibilität überprüfen. Sieht er, dass der Betrag in der Rechnung und dem Gutachten weitgehend übereinstimmt, genügt das. Dennoch ist die Aufschlüsselung empfehlenswert, weil viele Versicherer bei nicht aufgeschlüsselter Rechnung reflexartig Schwierigkeiten machen. |
AUSGABE: ASR 11/2024, S. 1 · ID: 50214162