Autokauf
Vertragsschluss mit anderem Unternehmen: Hinweis auf im Internet verfügbare AGB reicht für Einbeziehung in Verträge aus
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können – unter Kaufleuten – auch dann wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wenn diese seitens des Verwenders nicht in dem entsprechenden Angebotsschreiben aufgeführt oder beigefügt werden, ...