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ApothekervergütungGrippeschutzimpfung: Abrechnung mit der PKV
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich darauf geeinigt, dass auf Grundlage von § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V Privatversicherte ab 18 Jahren ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung in öffentlichen Apotheken gegen Grippe geimpft werden können. |
Sowohl für die gesetzlich als auch für die privat versicherten Impflinge gelten die Preise für die Impfleistung und die Impfstoffe gemäß dem Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken, jedoch dürfen Privatversicherten keine Verbrauchsmaterialien oder Vergütungen zum Ausgleich von etwaigen Verwürfen in Rechnung gestellt werden.
AUSGABE: AH 12/2024, S. 1 · ID: 50223844