Kostenträger
Primärkassen NRW: Verlängerung der Friedenspflicht im Entlassmanagement
Die ursprünglich bis zum 30.09.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich des Entlassmanagements mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Demnach kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die ...