Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2024 abgeschlossen.
Elektronische KassenführungElektronische Kassensysteme: Meldepflicht startet ab 01.01.2025
Abruf-Nr. 242593
| Nach § 146a Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) seit dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert (BMF, Schreiben vom 28.06.2024, Az. IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, Abruf-Nr. 242593). |
So können Steuerpflichtige die Mitteilung vornehmen
Das elektronische Mitteilungsverfahren wird ab dem 01.01.2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Es gibt folgende Möglichkeiten, die Mitteilung vorzunehmen:
Diese Termine sind zu beachten
Folgende Termine sind für die erstmalige Übermittlung der Mitteilung an das Finanzamt zu beachten:
- Die Mitteilung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist bis zum 31.07.2025 zu erstatten.Mitteilung bis zum 31.07.2025
- Ab dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme vorher die Anschaffung mitzuteilen ist.Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung
- Aufzeichnungssysteme, die vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.
Beachten Sie | Gemietete oder geleaste elektronische Aufzeichnungssysteme stehen angeschafften Systemen gleich.
Praxistipp | Das BMF hat unter www.iww.de/s11221 einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Hier werden u. a. Fragen zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung beantwortet. |
AUSGABE: AH 11/2024, S. 20 · ID: 50188132