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Recht aktuellGericht weist Klagen gegen pharmazeutische Dienstleistungen ab

Abo-Inhalt25.10.20243411 Min. Lesedauer

| Am 23.10.2024 verhandelte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über zwei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). |

Dazu Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV): „Beide Klagen wurden insgesamt abgewiesen. Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten. Der Schiedsspruch bleibt bestehen und die pharmazeutischen Dienstleistungen können weiterhin zugunsten der Versicherten zu den bisherigen Konditionen erbracht werden. Das aktuelle Urteil bestätigt unseren Weg, den wir mit den pharmazeutischen Dienstleistungen eingeschlagen haben. Unsere Angebote verbessern nachhaltig die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Effektivität der medikamentösen Therapie.“

Hintergrund | Die pDL wurden durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschrieben. Über die pDL hatte im Mai 2022 die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V entschieden, da sich zuvor die Verhandlungspartner GKV-Spitzenverband und DAV nicht einigen konnten. Die Schiedsstelle wurde durch zwei Seiten beklagt: einerseits im Juli vom GKV-Spitzenverband, andererseits im August 2022 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Beide Verfahren wurden zusammen verhandelt. Der DAV war in beiden Fällen Beigeladener.

Quelle

ID: 50217939

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