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E-Rezept aktuellÄnderung der Abrechnungsgrundlagen: Neue Schlüssel 13 und 14

Abo-Inhalt31.10.20243562 Min. Lesedauer

| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben mit den Rezeptänderungsschlüsseln 13 und 14 zwei zusätzliche Schlüssel zur Abrechnung und Dokumentation besonderer Abgabekonstellationen bei E-Rezepten ins Leben gerufen. Beide neuen Schlüssel sollen in der Zeit vom 01.11.2024 bis zum 15.04.2025 technisch umgesetzt werden. |

Schlüssel 13 wird verwendet, wenn gemäß § 129 Abs. 2a S. 4 Nr. 1, 2 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V bei der Belieferung eines E-Rezepts aufgrund von Lieferengpässen von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abgewichen werden muss. Der Schlüssel 14 dient im Falle der „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Dokumentation der Abgabe eines wirkstoffgleichen Fertigarzneimittels in einer anderen als der verordneten Darreichungsform gemäß § 129 Abs. 2b SGB V und ersetzt damit den bisherigen Freitext „DL“. In beiden Fällen ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), jedoch keine weitere Dokumentation (wie z. B. eine Erläuterung der abweichenden Dosierung) notwendig.

AUSGABE: AH 12/2024, S. 1 · ID: 50223842

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