Maklerrecht
Versicherungsvertrag für Kunden mit Zusatz „i. V.“ abschließen?
Ein VVP-Leser fragt: Wie sieht es aus, wenn ich als Makler für einen Kunden einen Vertrag abschließe, umdecke oder korrespondiere? Dann handle ich ja „in Vollmacht“ für den Kunden. Muss ich das Kürzel „i. V.“ verwenden?