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AltersversorgungBeim BFH: Übertragung einer Pensionszusage auf Pensionsfonds
Leseprobe01.10.20242600 Min. Lesedauer
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BFH muss drei Fragen klären
| Der BFH muss sich unter dem Az. VIII R 19/24 mit folgenden drei Fragen rund um die Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds befassen: |
- 1. Muss im Hinblick auf das vereinbarte Pensionsalter bei einer wesentlichen Änderung der Pensionszusage nach der erstmaligen Zusage erneut geprüft werden, ob die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist?
- 2. Löst die Auslagerung der Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Einmalbetrags den Zufluss eines Vermögensvorteils in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung aus (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG)?
- 3. Kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 66 EStG auch auf eine verdeckte Gewinnausschüttung Anwendung finden?
AUSGABE: VVP 11/2024, S. 3 · ID: 50172001
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