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Arbeitgeberleistungen/SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen

Abo-Inhalt20.09.20242583 Min. Lesedauer

| Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende sollten Sie beachten, dass dem Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig. |

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich“, VVP 12/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48689136
  • Beitrag „Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?“ → Abruf-Nr. 48690928

AUSGABE: VVP 11/2024, S. 2 · ID: 50170640

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