Nov. 2024
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Arbeitgeberleistungen/SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen
Abo-Inhalt20.09.20242583 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Zuflussprinzip ist zu beachten
| Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende sollten Sie beachten, dass dem Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig. |
- Beitrag „Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich“, VVP 12/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48689136
- Beitrag „Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?“ → Abruf-Nr. 48690928
AUSGABE: VVP 11/2024, S. 2 · ID: 50170640
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