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BetriebsausgabenNeues zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP-Logen

Abo-Inhalt06.03.20241098 Min. Lesedauer

| Oft werden VIP-Logen in Veranstaltungsstätten für Sportveranstaltungen sowie Konzerte und sonstige Veranstaltungen angeboten. Manch ein Vermittlerbetrieb mietet solche VIP-Logen an, um wichtige Geschäftspartner zu Veranstaltungen einzuladen. Der BFH hat nun eine wichtige Entscheidung zur Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei Plätzen in sog. VIP-Logen gefällt und dazu drei wichtige Aussagen getroffen. |

  • 1. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann.
  • 2. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Aufwendungen für Leerplätze sind deshalb nicht zu berücksichtigen.
  • 3. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den Werbeanteil, der auf die Zuwendung entfällt (BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 15/21, Abruf-Nr. 239879).

AUSGABE: VVP 4/2024, S. 2 · ID: 49951619

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