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VereinsführungDie Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt zu Ihnen: Kein aktiver Handlungsbedarf für Vereine

Leseprobe02.09.20241846 Min. Lesedauer

| Die Bundesregierung hat am 08.08.2024 die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) erlassen. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen. Dazu gehören auch gemeinnützige Organisationen. Aktiv veranlassen müssen Sie aber nichts. |

Die Mitteilung an die wirtschaftlichen Tätigen wird in Stufen erfolgen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die W-IdNr. soll für die eindeutige Identifizierung im Wirtschaftsverkehr und für steuerliche Zwecke verwendet werden.

Weiterführender Hinweis
  • Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern → Abruf-Nr. 243462

AUSGABE: VB 9/2024, S. 2 · ID: 50141859

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