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FahrerlaubnisentzugEntziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht

31.05.2024314 Min. Lesedauer

| Insbesondere auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort spielt die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis in der Praxis eine große Rolle (§§ 69, 69a, 142 StGB; § 111a StPO). Wir haben dazu zwei aktuelle Entscheidungen. |

  • AG Bautzen 25.2.24, 40 Ds 620 Js 31577/22, Abruf-Nr. 240257
  • Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist kein Raum mehr, wenn seit dem Unfall längere Zeit – hier mehr als sechs Monate – verstrichen ist, in der keine weiteren verkehrsrechtsrelevanten Vorkommnisse verursacht durch den Angeklagten bekannt geworden sind, und der Angeklagte als Berufskraftfahrer auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
  • LG Bielefeld 2.2.24, 10 Qs 51/24, Abruf-Nr. 240275
  • Der Wert, ab dem ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen ist, liegt inzwischen bei 1.800 EUR.

AUSGABE: VA 7/2024, S. 120 · ID: 49958061

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