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FahrerlaubnisentzugEntziehung der Fahrerlaubnis nach E-Scooter-Trunkenheitsfahrt

Abo-Inhalt12.02.2024188 Min. Lesedauer

| Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter (§ 316 StGB) sind derzeit einer der verkehrsrechtlichen Dauerbrenner. Wir haben die dazu vorliegende Rechtsprechung zuletzt in VA 24, 15 zusammengestellt. Wir reichen zwei weitere OLG-Entscheidungen nach. |

  • OLG Braunschweig 30.11.23, 1 ORs 33/23, Abruf-Nr. 239096
  • Für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters kann zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit jedenfalls der für Fahrradfahrer geltende BAK-Grenzwert herangezogen werden.
  • Die Nutzung eines solchen E-Scooters an sich kann weder ein Absehen von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB begründen noch ist sie stets als mildernder Umstand für die Annahme eines Ausnahmefalles von dieser zu werten. Ob ausnahmsweise von der Regelvermutung abzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.
  • OLG Dresden 4.11.23, 1 OLG 21 Ss 297/22, Abruf-Nr. 239097
  • Ausführungen, die sich im Wesentlichen auf die allgemeine Betrachtung der Besonderheiten von sog. E-Scootern beschränken und die Würdigung der Umstände des Einzelfalles im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung vermissen lassen, werden den Anforderungen an die Begründung eines Abweichens vom Regelfall betreffend die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht gerecht.

AUSGABE: VA 3/2024, S. 46 · ID: 49877371

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