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ManagementFall aus der Praxis: Mit Mitarbeiterbeteiligungen dem Fachkräftemangel die Stirn bieten
| Die Zahlen des Statistischen Bundesamts kündigen es an: In den kommenden 13 Jahren wird sich die Fachkräftelücke von derzeit zwei auf 6,8 Mio. erhöhen. Das ist eine dramatische Entwicklung, die mit der zurückliegenden Entwicklung nicht vergleichbar ist. Architektur- und Ingenieurbüros sollten sich darauf vorbereiten und dem Problem entschieden entgegen treten. Mitarbeiterbeteiligungen bieten hier einen Ausweg mit differenzierten Lösungsansätzen. PBP erläutert Ihnen, warum das so ist, und schildert einen Best-Practise-Fall. |
So machen Sie sich für Mitarbeiter attraktiv
Was macht Ihr Büro, um Mitarbeitende zu binden und neue Beschäftigte zu gewinnen? Was sind Ihre Hebel für mehr Arbeitgeberattraktivität? Wenn Sie auf diese Fragen mit Betrieblicher Altersvorsorge, Jobrad oder Tankgutschein antworten, dann machen Sie das, was andere auch machen. Damit ziehen Sie zwar mit anderen Büros gleich, heben sich aber nicht ab.
Wenn Sie auf die Fragen mit wirkungsvoller Führung, hoher Eigenverantwortung der Beschäftigten oder strukturierter Personalentwicklung antworten, dann sind Sie in diesem Bereich schon deutlich besser für Gegenwart und Zukunft aufgestellt.
Wenn Sie aber an Mitarbeiterbeteiligung denken, dann haben Sie die Chance, sich deutlich von anderen Büros abzuheben. Und genau darauf kommt es an: Werden Sie anders, machen Sie sich sichtbar und treffen Sie den Nerv Ihrer Beschäftigten.
Was ist Mitarbeiterbeteiligung?
Doch was versteht man genau unter Mitarbeiterbeteiligung? Grundsätzlich unterscheidet man materielle und immaterielle Mitarbeiterbeteiligung:
- Bei der immateriellen Beteiligung werden Mitarbeiter in Entscheidungen einbezogen und dürfen die Richtung eines Unternehmens mitbestimmen. Um diese Art Beteiligung geht es in diesem Beitrag jedoch nicht.
- Eine viel weitreichendere Form ist, Mitarbeiter vertraglich am Vermögen (Kapital) oder Gewinn zu beteiligen. Sie besitzen also Anteile am Unternehmen oder Ansprüche auf bestimmte Zahlungen. Über die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen werden die Beschäftigten nachhaltig zum Mit-Unternehmer. In der Regel bleibt die Entscheidungshoheit der Geschäftsführung dabei unangetastet.... werden Mitarbeiter zu Mit-Unternehmern
Die Mitarbeiterbeteiligung als Win-Win-Situation
Die Mitarbeiterbeteiligung bietet eine Vielzahl von Positiveffekten für beide Seiten – für Ihr Büro und für Ihre Beschäftigten. Nachfolgend sind die wichtigsten Vorteile aufgelistet:
- Die Motivation steigt nachweislich, da die Beschäftigten zu Mit-Unternehmern werden und sich dadurch stärker mit den Interessen und Zielen des Büros identifizieren. Die Arbeit wird somit – und das belegen Studien – produktiver und kundenorientierter.... auf der Arbeit- geber- und der Mitarbeiterseite
- Über Mitarbeiterbeteiligungsinstrumente können Steuern und Sozialversicherungsabgaben im erheblichen Umfang eingespart werden. Die frei werdende Liquidität lässt sich wiederum sinnvoll an anderer Stelle nutzen.
- Das Eigenkapital Ihres Planungsbüros und dessen Liquidität können gestärkt werden.
- Eine Nachfolgeregelung für Ihr Büro lässt sich einfacher anbahnen und umsetzen.
Zahlreiche Freiheitsgrade bei nur geringen Einschränkungen
In der Umsetzung einer Mitarbeiterbeteiligung gibt es erhebliche Gestaltungsfreiheiten. Diese müssen Sie kennen, um Sie nutzen zu können. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, Ihr Beteiligungsmodell genau auf Ihre eigenen Belange und die Ihrer Mitarbeiter auszurichten.
Die Spannbreite der Mitarbeiterbeteiligung reicht
- von der „einfachen“ Erfolgsbeteiligung
- bis hin zur Aufnahme von Gesellschaftern.
- Dazwischen gibt es aber auch diverse andere Formen der Beteiligung wie Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte oder Stille Beteiligungen.
Jede Beteiligungsform hat eine andere Ausrichtung, sodass jedem Büro und jeder Belegschaft gedient werden kann. Darüber hinaus gibt es auch diverse Freiheiten in der Ausgestaltung der jeweiligen Beteiligungsform.
Steuervorteile und niedrigere Sozialversicherungsabgaben
Auch die Politik kennt die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung. Daher wird diese mit einer Steuer- und Sozialversicherungs(SV)-Befreiung von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr gefördert. Dies sollte Ihr Büro nutzen und diesen Vorteil auch den Beschäftigten zu gutekommen lassen.
Beteiligungsunternehmen geben Ihren SV-Vorteil oftmals an die Beschäftigten weiter. So wird das Modell für Ihre Mitarbeiter besonders attraktiv. Ein Weg in diesem Bereich kann die Gewährung einer für den Mitarbeiter attraktiven und Aufmerksamkeit erhaschenden Verzinsung auf die Beteiligung sein. Ein anderer Weg kann z. B. die Finanzierung einer Unternehmensparty sein. Letztendlich sind Ihrer Kreativität diesbezüglich keine Grenzen gesetzt.
Das konkrete Beteiligungsmodell – Ein Fall aus der Praxis
Anhand des nachfolgenden Falls aus der Praxis lässt sich die individuelle Ausgestaltung gut verdeutlichen. Im Jahr 2021 fiel bei der atd Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen der Startschuss zum Aufbau eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells. Die bereits in der Vergangenheit gewährten Prämien, die in Form eines 13. Monatsgehalt geleistet wurden, wurden teilweise kapitalisiert und dadurch steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Wichtig war der Geschäftsführung, über die Mitarbeiterbeteiligung
- allen Mitarbeitern die Teilhabe zu ermöglichen und dadurch das Teamdenken zu fördern und
- gleichzeitig den Beschäftigten ein weiteres Standbein zur Altersvorsorge zu ermöglichen.
Die Steuer- und SV-Freibeträge wurden voll ausgeschöpft. Darüber hinaus wird den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, bis zu 3.000 Euro pro Jahr in das Büro zu investieren und so eine attraktive Verzinsung zu erwirtschaften.
Die Einzahlungen fließen in eine Stille Beteiligung am Unternehmen. Das Beteiligungskapital wird erfolgsabhängig verzinst. In der Spitze kann die Verzinsung bis acht Prozent pro Jahr betragen. Im Verlustfall ist aus bilanztechnischen Gesichtspunkten eine marginale Verlustbeteiligung von 0,5 Prozent pro Jahr vorgesehen. Über diese Gestaltung werden Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen deutlich miteinander in Einklang gebracht.
Thomas Kerpen, der seinerzeit vom Geschäftsführer in die zweite Reihe trat und damit auch den Beschäftigten mehr Freiraum zur Mitbestimmung gab, beurteilt die ersten drei Jahre der Beteiligungshistorie folgendermaßen: „Das Beteiligungsmodell wurde sehr gut angenommen. Über 90 Prozent der Mitarbeiter/innen nehmen daran teil und nutzen jedes Jahr die Vorteile, die das Modell mit sich bringt. Das sehr hohe Interesse an der Firma hat sich hierdurch stabilisiert. Bei uns findet jeder seinen Weg. Nicht jeder muss zum Mit-Unternehmer werden. Einzelne benötigen dafür etwas mehr Vorlauf. So werden wir der Individualität der Mitarbeiter gerecht.“
Fazit | Die Mitarbeiterbeteiligung bietet Chancen, das eigene Büro besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Vorteile sind umfangreich, die Einschränkungen in der Gestaltung gering. Der Aufbau sollte professionell unterstützt werden, um eine rechtssichere und professionelle Mitarbeiterbeteiligung einzuführen, da Fallstricke teuer werden können. |
- Stefan Fritz ist Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft „mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH“. Zusammen mit Prof. Dr. Hans J. Schneider ist er Autor der Buchpublikation: „Erfolgs- und Kapitalbeteiligung – Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer“
- Beitrag „Mitarbeiterbindung durch Mitarbeiterbeteiligung: Höhere Freibeträge machen Modelle attraktiver“, PBP 6/2021, Seite 22 → Abruf-Nr. 47400551
- Beitrag „Mitarbeiterbeteiligung im Planungsbüro: So finden Sie das passende Modell“, PBP 7/2021, Seite 22 → Abruf-Nr. 47466080
AUSGABE: PBP 2/2025, S. 19 · ID: 50229429