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KrankenversicherungIst ein Wechsel aus der PKV in die GKV durch Arbeitslosigkeit möglich?
| Ein Leser fragt: Funktioniert ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Versicherung (GKV) auch durch Arbeitslosigkeit, also indem sich jemand arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld erhält? Gibt es hier ggf. eine Frist/Mindestdauer der Arbeitslosigkeit? |
Antwort | Privatversicherte, die arbeitslos werden, kehren in der Regel in die GKV zurück. In bestimmten Situationen ist die Rückkehr ausgeschlossen
In der Regel Wechsel in die GKV bei Arbeitslosigkeit
Personen, die bisher privat krankenversichert waren und arbeitslos werden, können während des Bezugs von Arbeitslosengeld I in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Denn durch den Bezug von Arbeitslosengeld unterliegen sie kraft Gesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) der Krankenversicherungspflicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird. Ein Wechsel ist jedoch dann nicht möglich, wenn ein Fall von Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V vorliegt.
Ausnahmsweise weiter PKV bei Arbeitslosigkeit
Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V schließt die Rückkehrmöglichkeit in die GKV bei Bezug von Arbeitslosengeld I aus für Personen, die
- das 55. Lebensjahr vollendet haben,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht (Beginn des Leistungsbezugs) nicht gesetzlich versichert waren und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit von fünf Jahren versicherungsfrei (z. B. Beschäftigung mit Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze), von der Versicherungspflicht befreit (auf Antrag) oder wegen einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit nicht versicherungspflichtig waren.
Für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und mit Beginn des Arbeitslosengeldes versicherungspflichtig würden, besteht die Möglichkeit, sich gemäß § 8 SGB V von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien zu lassen. Das setzt voraus, dass sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren, bei einem privaten Krankenversicherer versichert sind und Vertragsleistungen erhalten, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buchs entsprechen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht/des Arbeitslosengeldes erfolgen.
Was nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld gilt
Nimmt eine Person wieder eine Arbeit auf, hängt die weitere Versicherung von der Art der Beschäftigung bzw. dem Einkommen ab. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird die Person weiter in der GKV pflichtversichert. Überschreitet das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Person entweder die Mitgliedschaft in der GKV im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder in die PKV zurückkehren.
AUSGABE: LGP 3/2025, S. 75 · ID: 50296743