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LohnsteuerpauschalierungLohnsteuerpauschalierung für normale Gehaltserhöhung möglich?
| Ein Leser fragt: In LGP 1/2025 wurde im ersten Beispiel der Unterschied zwischen der Versteuerung und Verbeitragung einer regulären Gehaltserhöhung im Vergleich zu einer pauschal mit 25 Prozent versteuerten Vergütung dargestellt. Fazit: Die Lohnsteuerpauschalierung ist lukrativer. Hat der Arbeitgeber nun bei jeder Gehaltserhöhung die Wahl zwischen regulärer Erfassung als Arbeitslohn und Lohnsteuerpauschalierung? |
Antwort | Nein. Für eine reguläre Gehaltserhöhung besteht kein Wahlrecht; diese muss immer als regulärer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn erfasst werden. Das erste Beispiel des Beitrags soll vielmehr zeigen, welches Potenzial die Pauschalierung bietet. Dieses kann im Rahmen regulärer Gehaltsverhandlungen aktiv genutzt werden. Wünscht der Arbeitnehmer z. B. eine aus Sicht des Arbeitgebers zu kostspielige Gehaltserhöhung, kann der Arbeitgeber evtl. über eine Gehaltserhöhung im Rahmen der Lohnsteuerpauschalierung dem Wunsch nach dem höheren Nettogehalt nachkommen und zugleich die eigene Belastung in Grenzen halten. Ob und wann eine Lohnsteuerpauschalierung zulässig ist, ist eine andere Frage. Das regelt z. B. § 40 Abs. 2 EStG.
AUSGABE: LGP 4/2025, S. 77 · ID: 50303739