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SteuertickerWichtiges zum Fahrtenbuch eines Berufsgeheimnisträgers & vieles mehr auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt18.03.20253 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben und geplante Gesetzesänderungen. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Beim BFH: Streit um steuerliche Qualifikation von Zahlungen im Rahmen eines Anteilsverkaufs
Für die Annahme von Arbeitslohn eines Geschäftsführers im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft spricht, wenn der Verbleib eines Teilbetrags für die Anteilsübertragung rechtlich und dadurch auch tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das FG Köln (Urteil vom 25.02.2025, Az. 12 K 1271, Abruf-Nr. 246961). Der BFH hat aber das letzte Wort, ob hier Einnahmen aus § 19 StG oder i. S. v. § 17 EStG (als Teil des Veräußerungspreises im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft) vorliegen. Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: IX R 1/25).
Beim BFH: Anforderungen an das Fahrtenbuch eines Berufsgeheimnisträgers
Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung. Ggf. muss der Berufsträger substantiiert und nachvollziehbar darlegen, weshalb Schwärzungen in dem erfolgten Umfang erforderlich waren, und die berufliche Veranlassung der Fahrten durch ergänzende Angaben darlegen, so das FG Hamburg (Urteil vom 13.11.2024, Az. 3 K 111/21, Abruf-Nr. 246566) im Fall eines Rechtsanwalts. Es ist Revision beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: VIII R 35/24).
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Tantiemezahlungen an Minderheitsaktionär
Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalls eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist bei einem Aufsichtsrat, der mit Personen besetzt ist, die dem als Minderheitsaktionär beteiligten Vorstandsmitglied nicht nahestehen, nur auf der Grundlage besonderer Umstände auszugehen (BFH, Urteil vom 24.10.2024, Az. I R 36/22, Abruf-Nr. 247046).
DBA-Schweiz: FG Baden-Württemberg äußert sich zur Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung
Eine Rückkehr aus dem Tätigkeitsstaat wird an den Tagen nicht verlangt, an denen sich der Grenzgänger aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in den Tätigkeitsstaat begeben hat. Am Arbeitsort verbrachte arbeitsfreie Tage (insbesondere Urlaubs- und Krankheitstage, arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage, Arbeitstage im Wohnsitzstaat oder einem Drittstaat) sind in diese Beurteilung nicht einzubeziehen. Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen durch proportionale Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage vorzunehmen. Dies Auffassung vertritt das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 12.06.2024, Az. 2 K 2189/21, Abruf-Nr. 246960).
LGP-Spezial-Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ am 08.05.2025
Wer weiß, auf welche Bereiche sich Prüfer bei der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung besonders konzentrieren, kann sich auf die Prüfung optimal vorbereiten. Im Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ am 08.05.2025 stellen Susanne Weber und Dr. Alexander Bourzutschky die aktuellen Brennpunkte vor. So sind Arbeitgeber und Lohnabrechner in zwei Stunden auf dem neuesten Stand und können der Prüfung gelassen entgegensehen. Mehr dazu auf https://www.iww.de/webinar/iww-webinar-brennpunkte-in-der-lohnsteuer-und-sozialversicherungspruefung

AUSGABE: LGP 4/2025, S. 91 · ID: 50348367

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