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Gehaltserhöhung für Rentner möglichNeue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Juli 2009

Abo-Inhalt06.07.20094 Min. Lesedauer

Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte erhöhen sich zum 1. Juli 2009 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.

Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte erhöhen sich zum 1. Juli 2009 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.

Beachten Sie: Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern werden ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet. Da diese unverändert bleibt, ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern nicht. Die Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern ändern sich dagegen, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind.

Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2009)

RentenartMaximaler monatlicher Hinzuverdienst WestMaximaler monatlicher Hinzuverdienst OstAltersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs400,00 Euro400,00 EuroAltersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs2/3-Teilrente1/2-Teilrente1/3-Teilrente491,40 Euro718,20 Euro945,00 Euro435,94 Euro637,14 Euro838,34 EuroErwerbsunfähigkeitsrente400,00 Euro400,00 EuroBerufsunfähigkeitsrentein voller Höhe2/3-Teilrente1/3-Teilrente718,20 Euro957,60 Euro1.184,40 Euro637,14 Euro849,52 Euro1.050,72 EuroVolle Erwerbs­minderungsrente in voller Höhe3/4-Teilrente1/2-Teilrente1/4-Teilrente400,00 Euro642,60 Euro869,40 Euro1.058,40 Euro400,00 Euro570,07 Euro771,27 Euro938,94 EuroTeilweise Erwerbs­minderungsrentein voller Höhe1/2-Teilrente869,40 Euro1.058,40 Euro771,27 Euro938,94 Euro

Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten, die auf 0,5 Entgeltpunkten beruhen). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden.

Wichtig: Auch die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten ändern sich.

Monatliche Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten (Stand 1. Juli 2009)

WestOstWitwenrente718,08 Euro637,03 EuroZuzüglich pro waisenrentenberechtigtes Kind152,32 Euro135,13 EuroWaisenrente nach dem 18. Lebensjahr478,72 Euro424,69 Euro

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 124 · ID: 128306

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