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Sozialversicherungspflicht Juniorchef kann versicherungspflichtig sein

LeseprobeAbo-Inhalt06.07.20092 Min. Lesedauer

Ein nach dem Tod der Mutter neben seinem Onkel die Geschäftsleitung einer Familiengesellschaft ausübender Juniorchef ist trotzdem sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er kein Unternehmerrisiko trägt und der Onkel allein mit der vollen rechtlichen Befugnis eines Gesellschafters ausgestattet ist und bleibt.

Ein nach dem Tod der Mutter neben seinem Onkel die Geschäftsleitung einer Familiengesellschaft ausübender Juniorchef ist trotzdem sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er kein Unternehmerrisiko trägt und der Onkel allein mit der vollen rechtlichen Befugnis eines Gesellschafters ausgestattet ist und bleibt.

Wichtig: Der Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses steht nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Familienangehörigen im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird, so das LSG Nordrhein-Westfalen. (Urteil vom 26.3.2009, Az: L 16 KR 71/08)(Abruf-Nr. 091635091635)

AUSGABE: LGP 7/2009, S. 110 · ID: 128292

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