FeedbackAbschluss-Umfrage

WerbungskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008

Abo-Inhalt05.02.20093 Min. Lesedauer

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht.

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:

Umzug ...... bis zum 31.12.2007... ab dem 1.1.2008... ab dem1.1.2009... ab dem 1.7.2009Pauschalen für sonstige UmzugskostenVerheirateteLedigeZuschlag für weitere Personen im Haushalt1.121 Euro561 Euro247 Euro1.171 Euro585 Euro258 Euro1.204 Euro602 Euro265 Euro1.256 Euro628 Euro277 EuroMaximal abziehbareUnterrichtskosten1.409 Euro1.473 Euro1.514 Euro1.584 Euro

(Schreiben vom 16.12.2008, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007)(Abruf-Nr. 090174090174)

AUSGABE: LGP 2/2009, S. 23 · ID: 124388

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte