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WerbungskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuermindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht.
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuermindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:
Umzug ...... bis zum 31.12.2007... ab dem 1.1.2008... ab dem1.1.2009... ab dem 1.7.2009Pauschalen für sonstige UmzugskostenVerheirateteLedigeZuschlag für weitere Personen im Haushalt1.121 Euro561 Euro247 Euro1.171 Euro585 Euro258 Euro1.204 Euro602 Euro265 Euro1.256 Euro628 Euro277 EuroMaximal abziehbareUnterrichtskosten1.409 Euro1.473 Euro1.514 Euro1.584 Euro
(Schreiben vom 16.12.2008, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007)(Abruf-Nr. 090174090174)
AUSGABE: LGP 2/2009, S. 23 · ID: 124388