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HNO-HeilkundeWie ist ein elektrischer Promontorialtest abzurechnen?
29.02.2024445 Min. Lesedauer
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| Frage: „In unserer HNO-Klinik wird neuerdings der elektrische Promontorialtest durchgeführt. Bei dem Test werden unterschiedliche Spannungsimpulse mittels Nadelelektrode durch das Trommelfell eingeleitet, vom Hörnerv aufgefangen und am Mastoid und weiteren Punkten mittels Messelektroden registriert. Haben Sie eine Idee, wie dies nach GOÄ korrekt abgerechnet werden soll?“ |
Antwort: Der Promontorialtest ist in der GOÄ nicht enthalten, sodass eine Analogbewertung erforderlich ist. Hierfür kommt nach unserer Auffassung am ehesten Nr. 1409 GOÄ (Messung otoakustischer Emissionen) infrage.
AUSGABE: CB 4/2024, S. 1 · ID: 49923321
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