Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2022 abgeschlossen.
PatientenversorgungKrankenhausreform: „Ambulantisierung“ der Krankenhausversorgung geplant
| Am 22.09.2022 hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Empfehlungen für ein neues Modell im Krankenhaussektor vorgelegt: Behandlungen in Kliniken sollen in bestimmten Fällen künftig auch ohne Übernachtung möglich sein. |
Einsparungen bei Betten und Personal erhofft
Die deutsche Gesundheitsversorgung gilt im internationalen Vergleich als qualitativ hochwertig. Kostendruck, Fachkräftemangel und demografischer Wandel haben jedoch zu einem Umdenken geführt. Wie in den Nachbarländern oder etwa im Bereich der Psychiatrie längst möglich, sollen Kliniken ihre Patientinnen und Patienten über Nacht oder am Wochenende nach Hause schicken dürfen, um so Betten und Pflegepersonal in der Nacht einsparen zu können.
Der Regierungskommission zufolge hat Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn eine etwa 50 Prozent höhere Bettenkapazität und eine rund 50 Prozent über dem Durchschnitt liegende Quote vollstationärer Behandlungen aufzuweisen. Um ambulante Behandlungen attraktiver für die Kliniken selbst zu gestalten, sollen diese künftig per Fallpauschale im DRG-System abgebildet werden (CB berichtete unter Abruf-Nr. 48591134).
Maßstab: medizinische Vertretbarkeit
Die Kommission empfiehlt, Krankenhäusern spätestens mit Wirkung zum 01.01.2023 zu ermöglichen, sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen in Absprache mit den Patientinnen und Patienten als Tagesbehandlungen (über einen oder mehrere Tage, jedenfalls ohne Übernachtung) durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist.
Die Tagesbehandlung soll in gleicher Weise für gesetzlich und privat Versicherte sowie für beihilfeberechtigte Personen eingeführt werden. Eine Kombination der Tagesbehandlung mit prä- oder poststationärer Behandlung ist nicht vorgesehen.
Fazit | Die Kommissionsempfehlungen beschreiben einen ersten Reformschritt. Ihre Umsetzung kann die ambulante Versorgung nicht nur kosteneffizienter, sondern auch schneller und schonender für die Patientinnen und Patienten gestalten. Krankenhäuser würden entlastet und könnten sich vermehrt auf komplexe Behandlungen konzentrieren. Effizientere Strukturen der ambulanten Versorgung könnten zudem einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Ob die gewünschten Effekte tatsächlich erreicht würden, bliebe freilich abzuwarten. In einem zweiten, später von der Kommission zu konkretisierenden Reformschritt soll dafür gesorgt werden, dass geeignete Behandlungen bei identischer Vergütung und unter Beachtung festzulegender Qualitätsstandards auch im vertragsärztlichen Bereich durchgeführt werden können. |
AUSGABE: CB 12/2022, S. 13 · ID: 48708443