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CBChefärzteBrief

DRG-AbrechnungAbrechnungs- oder Strukturprüfung durch den MD: So sind Sie als Chefarzt auf der sicheren Seite

24.11.202210297 Min. Lesedauer

| Abrechnungs- oder Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) sind längst auch für Chefärzte zur ständigen Herausforderung geworden. Denn Chefärzte werden zunehmend am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung gemessen. Die Folgen eines Negativbescheids vom MD reichen von der Rückerstattung der Vergütung über Strafzahlungen (CB 12/2022, Seite 6 f.) bis hin zum Verlust der Abrechnungsgenehmigung. Nach welchen Kriterien der MD prüft, welche Unterlagen bis wann eingereicht bzw. nachgereicht werden können und wie Sie sich gegen einen (ungerechtfertigten) Negativbescheid vom MD wehren, darüber berichtete der CB zuletzt in diesen Beiträgen. |

Abrechnungsprüfung

Strukturprüfung

  • Strukturprüfung nach § 275d SGB V: datenschutzrechtliche Probleme und Lösungen (CB 09/2022, Seite 3 ff.)
  • Strukturprüfung nach § 275d SGB V: Die StrOPS-RL 2022 macht es Krankenhäusern nicht einfacher (CB 08/2022, Seite 3 ff.)
  • Negativbescheid bei der Strukturprüfung nach § 275d SGB V: Das ist jetzt zu tun (CB 12/2021, Seite 6 f.)
  • Strukturprüfungen nach § 275d SGB V – wie geht es jetzt weiter? (CB 08/2021, Seite 3 ff.)
  • In acht Schritten zur Strukturprüfung: Das ist jetzt zu tun (CB 07/2021, Seite 14 ff.)
  • Quo vadis Strukturprüfung? Aktuelle Herausforderungen für Krankenhausabteilungen (CB 06/2021, Seite 16 ff.)
  • MDK-Reformgesetz: Die Neuerungen und deren Folgen für die Strukturprüfungen (CB 01/2020, Seite 15 ff.)

AUSGABE: CB 12/2022, S. 20 · ID: 48749183

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