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CBChefärzteBrief

BeratungAufklärungsgespräch durch Assistenzarzt vor ambulanter Herzkatheteruntersuchung: Ist Nr. 34 GOÄ berechnungsfähig?

04.03.20223675 Min. Lesedauer

| Frage: „Der Patient leidet an Dyspnoe und Angina pectoris. Seine Hausärztin hatte bei uns angerufen und für den Patienten um einen Termin für eine ambulante Herzkatheteruntersuchung gebeten. Ein Assistenzarzt hat das Aufklärungsgespräch durchgeführt. Kann dafür die Ziffer 34 berechnet werden?“ |

Antwort: Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine ausführliche Beratung (z. B. Nr. 3 GOÄ), die als ärztliche Leistung im ambulanten Bereich auch auf einen Assistenzarzt delegiert werden kann.

Der Ansatz der Nr. 34 GOÄ erscheint in Ihrem Fall problematisch. Zwar ist ggf. fakultativ die Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken enthalten. Der obligatorische Teil der Leistung dürfte allerdings wohl kaum im Vorfeld einer Diagnostik erfüllt sein. Er ergibt sich schon aus der Leistungsbeschreibung zur Nr. 34 GOÄ:

Leistungslegende Nr. 34 GOÄ

„Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung […]“.

AUSGABE: CB 4/2022, S. 2 · ID: 48061715

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