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GeldwäschepräventionGeldwäsche: EU einigt sich auf strengere Vorschriften

Abo-Inhalt06.02.2024147 Min. Lesedauer

| Ein Kunde will sein Kfz bar bezahlen? Das wird bald nicht mehr möglich sein. Denn das Europäische Parlament und der Rat sind sich einig: Künftig soll es strengere – und vor allem EU-weit einheitliche – Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geben. ASR informiert, was schon beschlossen ist und welche Maßnahmen noch geplant sind. |

Bereits beschlossene Sache ist eine Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen. Diese Regelung ist Teil eines Gesamtpakets an Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung in der EU. Formal müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, damit die Regelung in Kraft treten kann. Für Sie bedeutet das: Für Verkäufe ab 10.000,01 Euro dürfen Sie kein Bargeld mehr annehmen; Käufer also nicht mehr mit Banknoten bezahlen. Außerdem sieht die neue Regelung vor, dass bei Bargeldzahlungen über 3.000 Euro die Käuferdaten erfasst werden. Das gilt in Deutschland heute schon für Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro.

Weitere Eckpunkte der neuen Vorschriften sind:

  • Die Anforderungen an den Privatsektor werden EU-weit festgelegt, um ein einheitliches Kontrollniveau im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten.
  • Die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen (FIU) werden harmonisiert, um eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen.
  • Register wirtschaftlicher Eigentümer bekommen stärkere Befugnisse, um die Transparenz in Bezug auf diejenigen sicherzustellen, die juristische Personen und Trusts besitzen oder kontrollieren.

AUSGABE: ASR 3/2024, S. 2 · ID: 49882325

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