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Autokauf/NachhaltigkeitBundesrat stimmt neuer „Pkw-Label“-Verordnung zu: Händler müssen künftig bessere Verbraucherinfos zur Verfügung stellen
Abo-Inhalt09.02.2024992 Min. Lesedauer
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Ziel: Verbraucher sollen Pkw-Kauf in voller Sachkenntnis tätigen können
| Nach Zustimmung des Bundesrates tritt in Kürze die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (PkwEnVKV), besser bekannt als „Pkw-Label“-Verordnung, in Kraft. Durch sie sollen Verbraucher beim Pkw-Neuwagenkauf künftig bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten, um deren Auswirkungen auf das Klima besser einordnen zu können. |
Dazu regelt die Verordnung Art und Format von Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen eines Pkw-Neuwagens. Diese Informationen müssen Hersteller und Händler für Pkw-Neuwagen zur Verfügung stellen. Neuerungen gibt es insbesondere beim Pkw-Label:
- Es wird fünf Label geben – je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw.
- Neue Pkw werden künftig anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt; das Gewicht spielt keine Rolle mehr. Dafür wird es ein neues Label in sieben Klassen von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste) geben. Die alte Klasse „A+“ fällt weg. Die CO2-Effizienz lässt sich sodann anhand der Farbskala ablesen.
- Auf dem neuen Label sollen Verbraucher zudem beispielhafte Informationen darüber finden, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe fortan an der Tankstelle auswirken wird.
- Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung → www.iww.de/s10326
AUSGABE: ASR 3/2024, S. 1 · ID: 49908787
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