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RegressAnwälte müssen BGH-Datenbank beachten

Leseprobe09.05.2024259 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert)

| Anwälte, die sich auf ein besonderes Rechtsgebiet spezialisiert haben, sind verpflichtet, die auf der BGH-Homepage frei zugänglichen Entscheidungen zeitnah auszuwerten. Vor allem müssen sie hier die für ihr Spezialgebiet relevanten Leitsatzentscheidungen sichten und aus ihnen geeignete Konsequenzen ziehen, um aussichtslose Prozesse nicht fortzusetzen (OLG Jena 26.1.24, 9 U 364/18, Abruf-Nr. 240056). |

AUSGABE: AK 5/2024, S. 75 · ID: 49919354

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