Editorial AK 4/2024
Bei einem obiter dictum des BVerfG wünsche ich mir mehr Begründung und keine pauschale Kritik an den Vorinstanzen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BVerfG passt als Hüter unserer Verfassung bekanntermaßen darauf auf, dass die Verfahrensgrundsätze eingehalten werden (vgl. Editorial in AK 5/2023). Das schätze ich sehr! Dennoch sehe ich es kritisch, ...