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LeserforumWer bekommt Zinsen aus berufsrechtswidrig angelegtem Geld?
Leseprobe29.11.20228433 Min. Lesedauer
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| Frage: Wem stehen die Zinserträge zu, wenn der Anwalt berufsrechtswidrig Geld zunächst nicht weiterleitet, sondern z. B. zinsbringend anlegt? |
Nach § 667 BGB muss der Anwalt alles „Erlangte“ herausgeben
Antwort: Nach § 667 BGB gilt: Wer im Rahmen eines ihm erteilten Mandats Vermögenswerte erhält bzw. etwas aus der Geschäftsbeziehung erlangt, muss dies an den Auftraggeber weiterleiten. „Erlangt“ ist jeder Vorteil, der dem Beauftragten im Zusammenhang mit der Führung des vereinbarten Geschäfts zufließt (s. BGH 1.4.87, IVa ZR 211/85), also auch Nutzungen. Zinserträge müssen daher in vollem Umfang an den Mandanten abgeliefert werden. Abweichende Regelungen können in Textform (§ 126b BGB) getroffen werden.
AUSGABE: AK 12/2022, S. 199 · ID: 48545084
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