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BerufsrechtFachspezifische Newsletter gehören zur anwaltlichen Pflichtlektüre

Leseprobe23.11.202210101 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)

| In einem Beschluss zur einfachen Signatur anwaltlicher Schriftsätze zählte der BGH nebenbei E-Mail-Newsletter zur anwaltlichen Fachliteratur und macht sie damit teilweise zur Pflichtlektüre – jedenfalls, wenn es um berufsrechtliche Kenntnisse geht (7.9.22, XII ZB 215/22, Abruf-Nr. 231699). |

Der BGH bezog sich dabei auf die BRAK und die anwaltlichen Berufsträger als originäre Mitglieder ihrer LAK. Er zog dabei die Informationsquelle nicht so eng, wie standesrechtlich ggf. anzunehmen wäre: „Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich anhand einschlägiger Fachliteratur über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert. Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor Kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt. Ein Rechtsirrtum ist nur ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war […]. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte bereits in einem Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach [... entsprechenden] Hinweis erteilt.“ (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s7195)

AUSGABE: AK 12/2022, S. 200 · ID: 48726110

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