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LeserforumGibt es für die Verwahrung von Fremdgeld ein Honorar?

Abo-Inhalt29.11.20228433 Min. Lesedauer

| Frage: Kann der Anwalt bei Fremdgeld besondere Honorare abrechnen? |

Antwort: Berufsangehörige dürfen nach Nr. 1009 VV RVG für die Entgegennahme, Verwahrung und Weiterleitung von Fremdgeld eine Hebegebühr geltend machen. Diese beträgt bei einem Betrag von bis zu 2.500 EUR 1,0 Prozent, von einem Mehrbetrag bis einschließlich 10.000 EUR 0,5 Prozent sowie von dem Mehrbetrag über 10.000 EUR 0,25 Prozent der betroffenen Summe.

AUSGABE: AK 12/2022, S. 199 · ID: 48545087

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