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Geringfügige BeschäftigungSonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs“

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| Seit dem 1.10.22 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR brutto pro Zeitstunde erhöht. Parallel dazu wurde die Minijobgrenze auf 520 EUR angehoben und dynamisch ausgestaltet. Der IWW-Informationsdienst „LGP Löhne und Gehälter professionell“ hat die Neuregelungen in einer Sonderausgabe zusammengefasst. AK-Abonnenten finden die Sonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs ab 1.10.22“ unter iww.de/ak, Abruf-Nr. 48557878. |

AUSGABE: AK 12/2022, S. 203 · ID: 48638525

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