Editorial AK 12/22
Die Kanzleien müssen jetzt überlegen, wie Zeiterfassung geschieht
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am 13.9.22 sorgte das Urteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung für erhebliche Aufmerksamkeit (1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296). Die obersten Arbeitsrichter in Erfurt hatten entschieden, dass jeder Arbeitgeber ...